Schaffung rechtlicher Grundlagen von Land und Kreis, die zwingend zur Umsetzung des eingereichten Konzepts erforderlich sind, stehen noch aus und entscheiden über grundsätzliche Durchführung

Sylt hat sich unter besonderer Berücksichtigung seiner regionalen und infrastrukturellen Besonderheiten erfolgreich als Modellregion beim Land Schleswig-Holstein beworben. Durch die Vorlage eines konsequenten Konzepts, das in Teilen notwendigerweise über die Ansprüche des Modellregion-Antrags vom Kreis Nordfriesland hinausgeht, wurde zunächst die Möglichkeit für eine Öffnungsperspektive geschaffen.

 

Ob diese tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird, hängt jedoch von den Rückmeldungen zur Schaffung notwendiger rechtlicher Grundlagen auf Landes- und Kreisebene, sowie vom aktuellen Infektionsgeschehen ab. Insbesondere bei der DB Regio zusätzlich erforderliche Abstands- und Sicherheitsregeln sowie eine dadurch notwendige Kapazitätserweiterung stellen vom Land sicherzustellende Maßgaben dar, die das Sylter Konzept als eine wesentliche Bedingung zur Durchführung vorsieht.

 

Modellregion Sylt, wie werden die Lockerungen aussehen?
Modellregion Sylt, wie werden die Lockerungen aussehen?

Der erste Schritt für das Sylter Modell sieht eine „Phase 0“ ohne touristische Öffnung vor, um in einem Testzeitraum mit Einwohnern, Pendlern und Zweitwohnungsbesitzern eine professionelle Vorbereitung auf ein Szenario der Öffnung der Beherbergung zu gewährleisten. Erst wenn diese erfolgreich angenommen und umgesetzt sein wird, könnte die nächste Phase mit Übernachtungstourismus beginnen.

 

In der aktuellen Ersatzverkündung vom Land Schleswig-Holstein ist zwar neben dem grundsätzlichen Beherbergungsverbot bis zum 9. Mai eine Öffnungsklausel für abweichende Regelungen in Modellregionen enthalten. Die konkreten, für die sichere Durchführung des Sylter Konzepts zwingend erforderlichen Regelungen stehen jedoch noch aus. Insofern gilt es abzuwarten, da sowohl die grundsätzliche, als auch zeitliche Umsetzung davon abhängen.