Dem beklagten Hotelbesitzer bleibt jetzt nur noch der Gang vor den Bundesgerichtshof

Die Kirchengemeinde in Keitum auf Sylt und das dazu gehörige Gotteshaus heißen St. Severin und sind durch viele Kirchen- und Konzertveranstaltungen weit über die Insel hinaus bekannt. 

In 2014 eröffnete im gleichen Ort ein Luxushotel mit dem Namen: Severin*s Resort & Spa. Das fand die Kirchengemeinde nicht richtig und hielt den Namen für zu ähnlich und die Gefahr gegeben, dass Menschen einen Zusammenhang zwischen Kirche und Hotel vermuten könnten. Weil eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, klagte man gegen die Verwendung des Namens.

St. Severin Kirche in Keitum auf Sylt
St. Severin Kirche in Keitum auf Sylt

Nachdem in erster Instanz der Hotelbetreiber gewonnen hatte, war der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts am 29.09.2016 anderer Meinung und hat dem Kläger (der Kirche) Recht gegeben. Das Gericht sieht im Hotelnamen eine unbefugte Namensanmaßung. Die zum Hotel gehörende Internetdomain severins-sylt.de darf jedoch weiter verwendet werden. Denn auch die wollte die evangelische Kirchengemeinde gerne untersagen. 

Ein Grund für diese Entscheidung dürfte wohl die unmittelbare räumliche Nähe gespielt haben. Ob der Hotelier jetzt dem Bundesgerichtshof als letzte Instanz hierüber entscheiden lassen will, ist zurzeit noch nicht bekannt.