Baumkappung auf Sylt  - Wertvollen Baumbestand nicht gefährden
Baumkappung auf Sylt - Wertvollen Baumbestand nicht gefährden

Die Inselverwaltung Sylt warnt eindringlich vor unsachgemäßen Baumschnitten, die den wertvollen Baumbestand der Insel gefährden können. Diese Mahnung ist besonders vor dem nahenden Frühjahr und der Sylter Biike von großer Bedeutung.

Rechtlicher Rahmen
In den Ortsteilen Westerland und Keitum genießen alle Bäume ab 60 cm Stammumfang besonderen Schutz. Eingriffe wie Fällungen, massive Rückschnitte oder Kappungen bedürfen einer Genehmigung der Gemeinde Sylt.

Fachgerechte Baumpflege
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich, solange sie fachgerecht ausgeführt werden. Bei gesunden Bäumen sollten keine Äste über 10 cm Durchmesser entfernt werden. Zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein generelles Gehölzschnitt-Verbot, wobei schonende Pflegemaßnahmen ausgenommen sind.

Risiken der Kappung
Das extensive Absetzen der Baumkrone führt zu schwerwiegenden Schäden. An den Schnittstellen dringt Fäulnis ein, und die entstehenden Neuaustriebe werden mit der Zeit instabil. Dies erhöht die Bruchgefahr erheblich und stört das natürliche Gleichgewicht des Baumes. Zusätzlich steigen die Pflegekosten drastisch, oft auf das Vierfache der normalen Aufwendungen.

Beratung und Unterstützung
Der Baumschutzbeauftragte der Inselverwaltung Sylt, Peter Harms, steht für alle Fragen zur Verfügung. Er berät Grundstückseigentümer gerne zu fachgerechten Pflegemaßnahmen und den gesetzlichen Bestimmungen zum Baumschutz.