Winterzeit - Schneeräumpflicht auf Sylt
Winterzeit - Schneeräumpflicht auf Sylt

 

Winterdienst auf Sylt: Wichtige Hinweise zur Schneeräumung.

 

Wir möchten unsere Zuschauer heute über die wichtigen Regelungen zur Schneeräumung auf Sylt informieren. Das Amt für Ordnung und Soziales hat uns gebeten, auf die Pflichten der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

Zeitliche Vorgaben
Von 7:00 bis 20:00 Uhr müssen alle Anlieger in der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt aktiv werden. Die Gehwege vor den Grundstücken sind in einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten. Besonders wichtig: Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss an Werktagen bis 7:00 Uhr morgens geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt eine verlängerte Frist bis 9:00 Uhr.

Praktische Hinweise
- Der Schnee sollte am Fahrbahnrand so gelagert werden, dass niemand gefährdet wird
- Hydranten und Entwässerungseinläufe müssen freigehalten werden
- Streusalz darf nur in Ausnahmefällen, wie bei Eisregen, verwendet werden
- Es ist nicht erlaubt, Schnee vom eigenen Grundstück auf Gehwege oder Straßen zu schieben

Ganzjährige Pflichten
Die Reinigungspflicht beschränkt sich übrigens nicht nur auf den Winter. Auch gefallenes Laub und wucherndes Unkraut müssen regelmäßig beseitigt werden.

Für weitere Informationen steht das Amt für Ordnung und Soziales unter der Telefonnummer 04651-851-549 zur Verfügung. Die detaillierten Satzungen finden Sie auf den Webseiten der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt.

Wir wünschen allen Syltern einen sicheren Winter und danken für die Unterstützung bei der Schneeräumung.