Das füttern der Vögel ist übrigens, bei Androhung einer Geldstrafe, verboten

Fast jeder hat es auf Sylt schon einmal gehört, es selber gesehen, oder sogar am eigenen Leib erfahren.
Da schlendert man mit seinem frisch erworbenen Eis, Crêpes, oder Fischbrötchen über die Promenade und wird Opfer eines Möwenüberfalls. Die Vögel fliegen zumeist ihr Opfer von hinten an und nutzen das Überraschungsmoment um Beute zu machen.

Den Betroffenen jagt dies nicht nur einen gehörigen Schreck ein, manchmal kommt es auch zu kleineren Blessuren durch Kratzer oder Schürfwunden. Denken Sie also beim nächsten Mal daran und sichern Sie Ihre Leckerei vor einem Luftangriff der Seevögel. 

 

Auch die Sylter Geschäftsleute weisen schon auf die Gefahren hin
Auch die Sylter Geschäftsleute weisen schon auf die Gefahren hin

Die bisher dreistesten Vögel konnten wir bisher auf der Westerländer Flaniermeile beobachten. Sie kreisen regelrecht über den Köpfen der Menschen, um dann im geeigneten Moment zuzuschlagen. Abseits der Promenaden ist die Gefahr deutlich geringer, aber man weiß ja nie.

Das Problem ist übrigens von uns Menschen gemacht, weil früher viele die Möwen aus der Hand gefüttert haben. Inzwischen ist es verboten und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen, wenn man beim Füttern der Vögel erwischt wird. 

Dazu gibt es folgenden Erlass der Gemeinde Sylt

Der zunehmende Verlust ungestörter Brutflächen sowie das Fehlverhalten einiger Bewohner und Gäste durch das verbotenerweise Füttern der Möwen haben leider zunehmend dazu geführt, dass die Möwen gelernt haben, Brutplätze in unmittelbarer Nähe zum Nahrungsangebot, z.B. Hausdächern, zu bevorzugen. Vergrämungsmaßnahmen während der Brutzeit, wie das Entfernen der Brutnester während der Eiablage ist aus Gründen des Naturschutzes verboten und die Möwen verteidigen ihr Brutgelege durch natürliche Abwehrangriffe. Sinnvoll ist zur Vorbeugung der Möwen-Brutnistung, alte Nester und noch im Bau befindlichen Nester regelmäßig zu entfernen.

 

Es ist nachvollziehbar, dass sich immer mehr Inselbewohner und Gäste durch vermehrt auftretendes Möwengeschrei und Möwenverschmutzung gestört fühlen. Durch zugeworfene Essensreste verlieren die Möwen immer mehr die Scheu vor den Menschen, so dass es dann auch nicht verwundert, wenn sie sich aus den gut gefüllten Strandtaschen oder aus der Hand der Menschen im Sturzflug bedienen.

 Möwenwarnschild vor einem Crêpes Stand am Strand

Die Möwen stellen auf Sylt jedoch wie Sandstrand und Meer den natürlichen, maritimen Charakter einer Nordseeinsel dar. Sie sind neben Krabbenkutter und Leuchtturm wohl das dankbarste Fotomotiv. 


Möwen oder auch andere Wildtiere zu füttern ist falsch verstandene Tierliebe mit negativen Folgen für das natürliche Verhalten und auch die Gesundheit der Vögel.
Möwen nicht füttern ist Tierschutz! Daher ist es in der Gemeinde Sylt verboten (Möwenverordnung), Möwen zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Möwen aufgenommen werden. 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Möwen füttert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bei Fahrlässigkeit von bis zu 500,00 Euro und bei Vorsätzlichkeit von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.