Gerade auf der Munkmarscher Chausse fuhren viele deutlich zu schnell
Gerade auf der Munkmarscher Chausse fuhren viele deutlich zu schnell

Über 500 Autofahrer/innen bekamen mindestens ein Verwarnungsgeld

Das Polizeirevier Sylt und das Polizei-Autobahnrevier Nord, Fachdienst Husum, führten am vergangenen Pfingstwochenende eine gemeinsame Verkehrskontrolle durch. Aufgrund verschiedener Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung legte die Polizei darauf angepasste Einsatzzeiten fest: Geschwindigkeits- und allgemeine Verkehrsüberwachungen wurden am Freitag und Samstag tagsüber durchgeführt und in der Nacht von Freitag auf Samstag nahmen die Streifen die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer ins Visier.

 

Es wurden die Geschwindigkeiten von 1500 Fahrzeugen gemessen, als Ergebnis stellte das Mess-Team eine Überschreitungsquote von über 30 % fest (üblicherweise liegt diese zwischen 10 und 15%). Es wurden 69 Bußgeldverfahren eingeleitet, 501 Fahrer kamen mit einem Verwarnungsgeld davon. Gegen 15 Fahrer wird ein Fahrverbot angeordnet. Am auffälligsten war eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Munkmarscher Chausse in Keitum, dort wurde innerorts ein Pkw mit 95 Km/h gemessen.

 

In der Nacht von Freitag auf Samstag und am Samstagnachmittag kontrollierte die Polizei mit sechs Streifenwagenbesatzungen etwa 90 Fahrzeuge. Hierbei wurden 30 Alkohol- und Drogentests durchgeführt. Es wurden acht Blutentnahmen (5 x Alkohol/3xDrogen) angeordnet, bei zwei weiteren Fahrern wurde die Fahruntüchtigkeit anhand eines Alkoholtestgerätes nachgewiesen. Die Streifenbeamten leiteten außerdem drei Bußgeldverfahren ein. Ein technisch veränderter Pkw wurde sichergestellt, 13 Fahrer erhielten wegen kleinerer Verstöße ein Verwarnungsgeld. Als Ergebnis war festzustellen, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer alkoholisiert am Verkehr teilnahmen - zwei Fahrer "pusteten" bei der Verkehrskontrolle 0,48 und 0,65 Promille. Der eine blieb damit knapp unter dem Grenzwert von 0,5 Promille, der andere wurde zu einem weiteren gerichtsverwertbaren Test zur Wache verbracht. Weil sich der Alkoholspiegel bei dem Fahrer vermutlich bereits abbaute und bis zur Durchführung des zweiten Tests einige Zeit verging, sank auch dessen Promillewert unter den Grenzwert ab - Glück gehabt. Hierzu gibt die Polizei zu bedenken, dass bei Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, Unfall, Ausfallerscheinungen) bereits ab 0,3 Promille eine Fahruntüchtigkeit angenommen wird und es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann.

 

Am auffälligsten war das Fahrverhalten einer 19-jährigen Sylterin, die am Samstagmorgen (02.05 Uhr) mit ihrem Fiat von Kampen in Richtung Wenningstedt unterwegs war: Einer Polizeistreife fiel sie auf, als sie ohne erkennbaren Grund von der Fahrbahn auf eine Bushaltestelle und wieder zurück auf ihren Fahrstreifen wechselte - offenbar hielt sie die Bushaltestelle für einen rechten Fahrstreifen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von über 1,4 Promille fest. Das Verhaltens der Fahrerin ließ außerdem Drogenkonsum vermuten, ein durchgeführter Test bestätigte den Konsum verschiedener Drogen. Neben einem Strafverfahren und der Entziehung der Fahrerlaubnis muss die junge Frau, die ihren Führerschein noch auf Probe hatte, mit einer Nachschulung und einem anschließenden Drogenscreening rechnen. Dann, nach einer ohnehin etwa einjährigen "führerscheinfreien Zeit", wird einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erst nach einem Nachweis zugestimmt, dass die Probandin alkohol- und drogenfrei lebt.