Am 24. 02. und am 03. 03. 2019 können die Geschäfte aus besonderem Anlass öffnen

Eigentlich ruht zurzeit die sogenannte Bäderregelung, nach der die Geschäfte in touristisch geprägten Orten sonntags öffnen dürfen. Aber jede Gemeinde kann auch 2 zusätzliche Termine frei festlegen, aus sogenannten besonderen Anlass.

An den kommenden zwei Sonntagen nutzt nun die Insel Sylt diese Möglichkeit. Zum einen am 24. Februar, weil es der Sonntag nach dem Biikebrennen 2019 ist und am 3. März, weil es der Sonntag vor Rosenmontag ist und da traditionell viele Gäste auf der Insel verbringen, die dem Karneval nichts abgewinnen können.

Es ist jeweils von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet und es ist den Geschäftsinhabern natürlich freigestellt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Dauerhaft tritt die Bäderregelung wieder ab dem 15.03 bis 31. 10 in Kraft. Dann darf der Sonntagsverkauf von 11:00 - 17:00 Uhr stattfinden.

 

Verkaufsoffene Sonntage auf Sylt 2019
Verkaufsoffene Sonntage auf Sylt 2019