Sylter Außenriff soll Naturschutzgebiet werden
Der Landschaftszweckverband Sylt nimmt dazu Stellung
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Das Bundesumweltministerium plant zurzeit die Einrichtung des Meeresgebietes „Sylter Außenriff“ als Naturschutzgebiet (NSG). Dies ist Teil einer umfassenden Planung der Bundesregierung für insgesamt 6 Naturschutzgebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone, je zur Hälfte in Nord- und Ostsee.
Der Landschaftszweckverband Sylt (LZV) hat für die Sylter Gemeinden als Nordseeanrainer zum vorgelegten Verordnungsentwurf für das Sylter Außenriff wie folgt Stellung bezogen.
Naturschutzgebiete sind Vorrangflächen des Naturschutzes. Der LZV weist darauf hin, dass für das geplante Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff“ hinsichtlich des Vorranges aber ein Zielkonflikt besteht. Die weiterhin erlaubten Nutzungen wie Windkraft, Flugverkehr, Schifffahrt, militärische Nutzung, Gewinnung von Bodenschätzen und berufsmäßige Seefischerei haben durchaus langfristig störende Wirkungen und stehen damit dem Schutzzweck entgegen.
Warum dagegen ausgerechnet die Freizeitfischerei in diesem Gebiet komplett verboten werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zur gewerblichen Fischerei ist der zu erwartende Eingriff sicherlich geringer einzustufen.
Aber auch um die Konsequenzen für die gewerbliche Fischerei überhaupt beurteilen zu können, muss aus Sicht des LZV vor dem Erlass der NSG-Verordnung nachgearbeitet werden. Erst einmal muss von Seiten der Naturschutzbehörden die im Entwurf geforderten Schutzziele wie „natürliche Bestandsdichte“ und „arttypische Altersstruktur des Fischbestandes“ sowie das Management zur Zielerreichung beschrieben werden.
In seiner Stellungnahme hat sich der der Landschaftszweckverband Sylt grundsätzlich gegen die kommerziell-industrielle Entnahme von Sänden ausgesprochen. Einzige Ausnahme sollte im öffentlichen Interesse stehenden Sandentnahmen für den Küstenschutz sein – wie beispielsweise das Sandentnahmegebiet „Westerland III“ vor Sylt.
Große Bedenken meldet der insulare Verbandgegen auch gegen die Einleitung von Schadstoffen, wie Paraffinen und anderen Substanzen ebenso der Verklappung von Baggergut und Ballastwassereinleitungen.
Abschließend fordert der LZV die NSG-Verordnungen an das Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.
Der LZV betont, dass seine Anmerkungen zum Sylter Außenriff im Vorfelde sowohl mit der Insel-und Halligkonferenz, als auch dem Kreis NF und der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste abgestimmt wurden.