Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag erforderlich, der grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor der Durchführung schriftlich an das Hauptamt der Gemeinde Sylt zu richten ist.
Gefördert werden z. B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wobei Musiker aus sozial schwachen Familien bevorzugt werden.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des geförderten Projektes vorzulegen. Die ausführlichen Vergaberichtlinien sind erhältlich beim Hauptamt der Gemeinde Sylt, Frau Monika Kuhn, Andreas-Nielsen-Straße 1, 25980 Sylt / OT Westerland, oder im Internet unter http://www.gemeinde-sylt.de. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.