Herbst-Klausurtagung der CDU Sylt 

Es wurden wichtige bauliche Fragen behandelt

CDU SyltDie Entwicklung des kommunalen Wohnungsbaus, die räumliche Unterbringung von Flüchtlingen, die neue 40/60-Regelung für künftige Bebauungspläne – bei der Herbst-Klausurtagung des Ortsverbandes und der Fraktion der CDU der Gemeinde Sylt standen dringliche Fragen im Fokus. Am Ende der Tagung in der Rantumer Feuerwache, der unter anderem auch die Landtagsabgeordnete Astrid Damerow und Kreispräsident Heinz Maurus beiwohnten, standen deutliche Statements zu den verschiedenen Thematiken.

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Ein ausführlicher, informativer Vortrag von Marcus Kopplin, Leiter des Kommunalen Liegenschafts-Managements (KLM) der Gemeinde Sylt, legte das Fundament für die anschließende Diskussion und Meinungsbildung. „Erfreulich war unter anderem die Aussage des Referenten, dass sich das von der Politik initiierte Projekt „Wohnungsbau 500+“ zur Schaffung von Dauerwohnraum erfolgreich entwickelt. Bis 2019 werden im Gemeindegebiet deutlich mehr als 500 neue Wohnungen entstehen“, bilanziert der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jensen und fügt hinzu: „Lobenswert ist zudem, dass das KLM trotz dieser außergewöhnlichen Herausforderung kostendeckend arbeitet. Die CDU wird das KLM in seiner Ausrichtung daher gerne weiter nach Kräften unterstützen.“ Noch deutlicher wird in diesem Zusammenhang der CDU-Ortsvereinsvorsitzende Oliver Ewald: „Herr Kopplin beweist eine sehr gute und engagierte Arbeit. Wir hoffen daher, dass er diesen Posten auf längere Sicht bekleiden wird.“

Unter anderem befürwortet die CDU die Anpassung der Vergabekriterien für KLM-Mietwohnungen zugunsten der Antragsteller und regt KLM-Bauprojekte an, die den sozialen Wohnungsbau sinnvoll ergänzen. So solle etwa mit Blick auf Familien die Vergabe von Grundstücken auf Erbpachtbasis fortgeführt werden. „Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt der Gemeinde dabei die nötige Rechtssicherheit“, erläutert Wolfgang Jensen.

In Hinblick auf die Unterbringung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen stellte die CDU fest, dass die dezentrale Unterbringung mittlerweile an die Grenzen der baulichen Infrastruktur stoße. Als Optionen für eine zentrale Unterbringung betrachtet die CDU gegenwärtig das Haus „Quickborn“ in Westerland sowie das ehemalige Jugendaufbauwerk in Hörnum. Sollte der Käufer des Hauses „Quickborn“ von dem Vertrag zurücktreten, sei ein Kauf seitens der Gemeinde Sylt denkbar – wenn denn eine langfristige Perspektive für eine sinnvolle, finanzierbare Nachfolgenutzung gegeben sei. Der Erwerb des Jugendaufbauwerks hingegen stellt sich für die CDU als eine insulare Option dar, an der sich alle Sylter Kommunen beteiligen müssten. Auch hier müsse man eine mögliche Nachfolgenutzung betrachten – etwa in Form von Personalunterkünften für Saisonkräfte.

Last but not least erbrachte die Klausurtagung einen kritischen Tenor zu der künftigen 40/60-Regelung, nach der beim Neu-oder Umbau eines Hauses 40 Prozent der Fläche für Wohnungen für Dauermieter vorgesehen sein muss. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus seien noch nicht absehbar, waren sich die Anwesenden einig. „Gerade für die Kleinvermieter, die etwa 70 Prozent des Vermietbereichs bilden, hat eine solche Quote massive Folgen. Denn viele von ihnen haben die Finanzierung ihres Hauses auf die Teilvermietung an Gäste aufgebaut“, sagt Wolfgang Jensen.