Das gilt ab dem 4. Mai 2020, wobei nur der Transit durch Dänemark erlaubt ist
Ab kommenden Montag dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder nach Sylt kommen. Auch die Syltfähre hat die Erlaubnis erhalten diese wieder auf und von der Insel zu bringen.
Dabei ist zu beachten, dass ein Aufenthalt in Dänemark nicht erlaubt ist. Man darf unser Nachbarland nur für den Transit durchqueren. Um über die Grenze zu kommen, benötigt man einen Nachweis, dass man einen Zweitwohnsitz auf Sylt hat und eine Buchungsbestätigung der Syltfähre.
Aus gegebenen Anlass erweitert die Syltfähre auch noch mal den Fahrplan um die Abfahrten 12:30 Uhr ab Havneby auf Römö und 13:30 Uhr ab List auf Sylt.
Ihr könnt ab sofort buchen unter: https://www.syltfaehre.de/buchung
Weitere Informationen zum Fahrplan findet ihr auf www.syltfaehre.de