Fahrräder sollen bald nicht mehr nur zur Deko in der Fußgängerzone erlaubt sein
Fahrräder sollen bald nicht mehr nur zur Deko in der Fußgängerzone erlaubt sein
Fußgängerzone Westerland
Hier ist zu bestimmten Zeiten das Fahrrad fahren erlaubt.

Das fahren in der Westerländer Friedrichstraße ist von 21:00 Uhr bis 11:00 Uhr gestattet

Die Insel Sylt will fahrradfreundlicher werden. Ein Grund dafür könnte auch das schlechte Abschneiden beim ADFC Fahrradklima Test 2016 sein. Denn beim Zufriedenheits-Indes des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, belegte nur man den 303. Platz von 363 Städten die im Ergebnis aufgeführt werden.

Als besonders positiv wurden folgende Kriterien von den Teilnehmern bewertet:
1) alle fahren Fahrrad
2)gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums
3)Ziele sind zügig per Rad erreichbar

Negativ bewertet wurde:
1) häufige Konflikte mit Kfz
2)häufige Konflikte mit Fußgängern
3) schlechte Führung an Baustellen

Ob die nun von der Gemeinde Sylt beschlossenen oder angedachten Änderungen zu mehr Zufriedenheit auf allen Seiten bringen wird, bleibt abzuwarten. Hier die aktuelle Mitteilung.

Verbesserung des Radverkehrs erste Ergebnisse abgestimmt

Vergangenen Dienstagabend erst stellte Bürgermeister Häckel Schwächen der Radverkehrssituation dem Fachausschuss vor, heute schon kann er erste Ergebnisse vorstellen:

Verkehrsregelungen Lorens-de-Hahn-Straße Jeweils in Fahrtrichtung rechts werden die Verkehrszeichen "getrennter Rad- und Gehweg" entfernt und "gemeinsamer Rad- und Gehweg" beschildert. Die Furten an den einmündenden Straßen werden rot eingefärbt und markiert, um eine zusätzliche Aufmerksamkeit für die Kraftfahrer zu erzeugen. Nur auf der Ostseite der L 24 im Bereich vom Industrieweg bis zur Einmündung der Tinnumer Straße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung links zugelassen.

 

Radverkehr in der Fußgängerzone. Zur Förderung des Radverkehrs für Beschäftigte und Kunden wird das Radfahren in der Fußgängerzone freigegeben: in der Zeit von 21:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Die notwendige Beschilderung ist bestellt. Wann für Fahrradfahrer ein Bußgeld verhängt wird, erfahren Sie auf bussgeldkatalog.de.

 

Ausweisung von Tempo 30-Zonen Nach Fertigstellung der Lorens-de-Hahn-Straße besteht nunmehr die Möglichkeit den Bereich der Süderstraße und der anschließenden östlichen Straßenverläufe mit in das bereits bestehende Netz der Tempo 30-Zonen in der Gemeinde einzubeziehen und abzurunden. Zu beachten ist, dass innerhalb der Tempo 30-Zone die allgemeine Vorfahrt Regelung „rechts vor links“ gilt. In den Bereichen der Einmündungen, die über einen abgesenkten Hochbord auf die Straße geführt werden, gelten die Vorschriften des § 10 der StVO, wonach ein Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Hochbord auf die Fahrbahn einfährt, sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Für die Radfahrer innerhalb der Tempo 30-Zone in der Maybachstraße wird eine Einfädelung in den Fahrbahnbereich in Höhe der nördlichen Zufahrt des Hotels Stadt Hamburg baulich eingerichtet werden.

 

Ein neuer Radweg oder Schutzstreifen in der Maybachstraße? "In der nächsten Fachausschussitzung werde ich vorschlagen, entlang der Maybachstraße von der Klaus-Groth-Straße bis zur Einmündung St. Nicolai-Straße einen Radweg einzurichten", so Bürgermeister Häckel. Dies wäre möglich, wenn der Verkehr aus Fahrtrichtung Süden kommend nur noch bis zur Einfahrt zu dem vorhandenen Parkplatz beim Kaufhaus H. B. Jensen zugelassen werden würde und der restliche Fahrzeugverkehr in die St. Nicolai-Straße/L 24 geführt werden würde. Überlegenswert sei auch, ob aufgrund der vorhandenen Breite der Maybachstraße in diesem Bereich eine Radverkehrsführung in Süd- und in Nordrichtung durch Markierung von Schutzstreifen und/oder Radwegen einzurichten.

Nikolas Häckel: "Ich freue mich sehr, dass wir die Verbesserung der Radverkehrssituation zügig und schlagkräftig angehen. Schützen wir unsere Insel und machen den Radverkehr zu einer echten Alternative zum Auto."