Seit 3 Tagen gilt die neue Landesverordnung in Schleswig-Holstein aufgrund der Corona-Pandemie
Wer auf Sylt zurzeit als Urlauber/in nicht die 2G Regel erfüllt, der/dem bleiben hauptsächlich die Spaziergänge am Meer als Freizeitbeschäftigung, Denn für alles was im Innenbereich eines Gebäudes stattfindet, muss man entweder geimpft oder genesen sein und dies natürlich auch nachweisen können. Das gilt auch für die Mietunterkünfte. Nur wer Eigentum besitzt darf dies natürlich uneingeschränkt nutzen unabhängig vom Status und Infektionsgeschehen.
Die seit Montag geltenden Coronaregeln wirken sich auch auf die Sylter Gastronomie und Tourismusbranche aus. Hotels und Ferienwohnungen dürfen nur noch von geimpften oder genesenen Gästen bewohnt werden, davon ausgenommen sind allerdings berufliche Reisen. Nicht geimpfte Personen müssen also draußen bleiben. In der InselGastronomie wurde die 2G Regel schon im vorfeld der neuen Landesverordnung teilweise umgesetzt. Die Meinungen darüber gehen allerdings weit auseinander. Zustimmung oder Ablehnung spielen nun aber keine Rolle mehr, die Corona Landesverordnung lässt keine Spielräume zu. Die entsprechenden Nachweise über eine Imunisierung, müssen von den Gästen erbracht und von den Gastronomen kontrolliert werden. Im Freizeitbereich gilt ebenfalls, nur geimpfte oder genesene Menschen dürfen in Bars, Clubs, Diskotheken oder ins Kino. Ausgenommen davon bleiben Kinder unter
sieben Jahren und Schüler.
Die komplette Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://t1p.de/04y6
Am Meer darf man sich natürlich auch weiterhin ohne irgendwelche Nachweise auf Sylt aufhalten