Sylter Vereine & Institutionen können Fördermittel 2014 beantragen

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Zuschussanträge für die Gewährung von Jugendpflege- und Sportmitteln für das Jahr 2014 nimmt die Gemeinde Sylt noch bis zum 31. März entgegen. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten stellt die Gemeinde Sylt jährlich Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit. Beide Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter. Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht allerdings nicht.

Die Anträge sind in diesem Jahr bis spätestens zum 31. März beim Hauptamt der Gemeinde Sylt, Birgit Kühne, einzureichen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit zu erhalten. Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder aus der Gemeinde Sylt bis 25 Jahre. Daneben können beispielsweise auch Förderungen für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen beantragt werden.

Die Mittelverwendung ist jeweils bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. In diesem Zusammenhang werden alle betroffenen Vereine noch einmal daran erinnert, ihre Verwendungsnachweise für Mittel, die im Jahr 2013 bewilligt wurden, noch beim Hauptamt der Gemeinde Sylt einzureichen. Antragsvordrucke, Verwendungsnachweise sowie die
jeweiligen Richtlinien sind im Internet erhältlich unter www.gemeinde-sylt.de oder im Rathaus bei Birgit Kühne, Telefon: 04651/ 851-211, Email: birgit.kuehne@gemeinde-sylt.de

Rathaus der Gemeinde Sylt