Kirchengemeinde und Hotelbetreiber beenden Rechtsstreit
Keitum/ Sylt. Der seit drei Jahren geführte Rechtsstreit um den Namen des „Severin*s Resort und Spa“ in Keitum auf Sylt ist außergerichtlich beigelegt worden. Darauf einigten sich die Kirchengemeinde St. Severin und die Zech Group als Betreiber des Keitumer Hotels nach ausführlichen Gesprächen.
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Am 29. September 2016 hatte das OLG Schleswig geurteilt, dass die Zech Group eine Namensrechtsverletzung begangen habe, indem sie den Namen der Kirche St. Severin in Abwandlung für ihr Hotel verwandt hat. In dem Ort Keitum ist dadurch eine Zuordnungsverwirrung entstanden und das Hotel müsse umbenannt werden, entschied das OLG. Gegen dieses Urteil hatte die Zech Group eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Bevor sich der BGH mit der Beschwerde befasst, haben sich nun beide Parteien geeinigt.
Ausführliche Gespräche mit der Kirchengemeinde, erklärte der Unternehmer Kurt Zech, hätten ihn dazu bewegt, das Schleswiger Urteil anzunehmen und die Beschwerde beim BGH zurückzuziehen. Die Zech Group übernimmt alle Kosten des Verfahrens. Er verstehe nun die Tragweite und Bedeutung des Namens für die mit Kirche und Ort verbundenen Menschen und erkenne das Anliegen der Kirchengemeinde als gerechtfertigt an. In einer persönlichen Erklärung an den Kirchengemeinderat nahm Kurt Zech hierzu Stellung. Darin heißt es u.a.:
„Wir hätten viel früher das Gesprächsangebot der Kirchengemeinde annehmen sollen. In eingehenden Gesprächen haben mir Frau Pastorin Zingel und Herr Pastor Pohl das berechtigte Anliegen der Kirchengemeinde, die religiöse, kulturelle, soziale und emotional einmalige Bedeutung von St. Severin zu schützen, dargelegt. Ich entschuldige mich dafür, die religiösen Empfindungen der Kirchengemeinde und der Gäste von St. Severin verletzt zu haben.“
„Diese Erklärung von Kurt Zech bedeutet uns als Kirchengemeinde viel“, stellt Pastorin Susanne Zingel fest. „Zwar ist die vom Gericht erkannte Zuordnungsverwirrung dadurch nicht aufgehoben worden, aber die rechtliche Klärung hat deutlich gemacht, dass es um ein legitimes Anliegen der Kirchengemeinde geht.“
Der Kirchengemeinderat von St. Severin hat am Montag, den 29.05.2017 beschlossen, auf die Durchsetzung des Rechtsanspruches einer Namensänderung zu verzichten. Beide Seiten erklärten ihr gemeinsames Interesse, den Konflikt auf diesem Weg versöhnlich zu beenden.