Dafür sind natürlich auch auf Sylt einige Vorschriften und Auflagen zu beachten

Heute, 07. Mai 2020 hat Daniel Günther, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein am Vormittag folgende Lockerungen für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen und Ferienhäuser angekündigt.

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen diese, unter Auflagen, wieder öffnen. Pauschale Kapazitätsgrenzen für die Gastronomie wird es nicht geben, es müsse aber gewährleistet sein, dass die Abstandsregeln von 1.5 Metern eingehalten werden. Ausserdem muss ein Hygienekonzept erarbeitet werden und alle Betriebe müssen um 22 Uhr wieder schließen. Wer diese Vorgaben erfüllt, bekommt die Möglichkeit seinen Bewirtungsbetrieb auf Sylt für den Innenbereich, aber auch für die Außenbereiche zu öffnen.

Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments und Wohnanlagen wird aufgehoben. Auch müssen natürlich Auflagen, die noch näher ausgeführt werden, eingehalten werden. Das gleich gilt für Wohnmobilstellplätze. Wie es für die Campingplätze weitergeht, ist uns zurzeit noch nicht bekannt. Hier sind nach aktuellen Stand nur Dauercamper die autark sind und mindestens 5 Monate bleiben erlaubt.

Hotels dürfen, wenn sie die gültigen Regeln befolgen und auch durchsetzen, wieder ab dem 18.05 2020 ihre Gäste wieder beherbergen und auch bewirten.

Für Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Sylter Vermieter.

Auch der Sölring Hof in Rantum fiebert dem Wiederöffnungstermin entgegen

Hier der komplette Text des Landes Schleswig-Holsteins

 

In Schleswig-Holstein sollen ab Montag, 18. Mai, der Tourismus und die Gastronomie unter Auflagen wieder starten. Das sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (7. Mai) im Landtag in Kiel. Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben. "Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins zu gestalten", sagte Günther.

 

Bereits an diesem Sonnabend (9. Mai) sollen die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Danach ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.

Bei allen jetzt vereinbarten Schritten, die ab dem 18. Mai gelten sollen, werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen. Die wichtigsten Beschlüsse:

Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen

Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.

Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.

Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.

Die stufenweise Erweiterung der Kinderbetreuung wird ermöglicht.

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.

Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.

Kleine Präsenzveranstaltungen in Hochschulen werden wieder möglich sein.

Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.

Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.

Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet

Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.


"Alle Lockerungen gleichen wir beständig mit der weiteren Virus-Verbreitung ab. Sollten in Schleswig-Holstein in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, muss dort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden", sagte Günther. Die Kontaktbeschränkung und die damit verbundenen Einschnitte des gesellschaftlichen Lebens sei eine besonders einschneidende, aber zwingend notwendige Maßnahme gewesen, so der Ministerpräsident weiter: "Sie werden gesellschaftlich noch lange nachwirken. Wirtschaftliche Folgen für unser Land konnten durch Hilfspakete von Bundes- und Landesebene abgemildert werden."

 

Der Regierungschef bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr solidarisches Handeln und den Zusammenhalt in den vergangenen Wochen: "Sie haben dafür gesorgt, dass wir heute die Möglichkeit haben, unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder in einem Maße zu ermöglichen, das uns ein Stück Normalität zurückbringt," sagte er. Nun gehe es darum, weiterhin durch Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen dafür zu sorgen, dass die Corona-Pandemie beherrschbar bleibe: "Dann können wir diesen beschriebenen Weg weiter zusammen gehen."

 

Gesundheitsminister Heiner Garg: "Jeder, der sich bisher an die Vorgaben gehalten hat, hat dazu beigetragen, das Infektionsgeschehen zu bremsen. Dafür gilt allen mein herzlicher Dank. Gerade jetzt kommt es weiterhin darauf an, dass wir Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen einhalten. Nur dann kann der Weg der Lockerung weiter gelingen. Das Leben mit dem Virus mit so viel Freiheit wie möglich und nur so vielen Beschränkungen wie nötig ist und bleibt eine gemeinsame Herausforderung für uns alle."

 

Finanzministerin Monika Heinold: "Als Jamaika-Koalition gehen wir verantwortungsbewusst und mit der gebotenen Vorsicht weitere Schritte in Richtung Normalität. Mit diesem Kurs sind wir bisher im echten Norden alle gemeinsam gut durch die Krise gekommen. Wir setzen weiter auf klare Regeln, Eigenverantwortung und Entlastungen für die Familien."